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Haftungsausschluß

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich
Allen mit uns getroffenen Leistungsvereinbarungen liegen unsere nachstehend abgedruckten allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers, deren Geltung wir nicht ausdrücklich zugestimmt haben, erkennen wir nicht an.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

2 Vertragsabschluß
Aufträge an uns, Vertragsänderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Telefonisch oder in anderer Form erteilte Aufträge gelten als angenommen, wenn Bestätigung unsererseits, Versendung oder Aushändigung der Ware und Rechnung erfolgt.

3 Preise / Verpackungskosten
Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich unsere Preise pro Liefereinheit netto ab Werk ausschließlich Verpackung und zuzüglich gesetzliche MwSt., die in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird.
Versand und Verpackung erfolgen durch uns nach billigem Ermessen. Als Nachweis korrekter Verpackung genügt die unbeanstandete Annahme der Ware durch Spediteur, Frachtführer oder Warenempfänger.

4 Zahlungsbedingungen/Aufrechnung
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 18 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar, sofern in der Auftragsbestätigung keine anderweitige Regelung erfolgt ist. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen bis in Höhe von 5% über dem jeweiligen Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsfazilität (SRF-Satz) der Europäischen Zentralbank p.A. zu fordern, wobei wir uns vorbehalten, auch einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen.Der Besteller kann gegen unsere Zahlungsansprüche nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns ausdrücklich anerkannt sind.

5 Lieferung und Lieferverzug
Der Beginn einer von uns bestätigten Lieferfrist oder eines Lieferzeitraums setzt die Abklärung aller kaufmännischen und technischen Fragen Voraus.Unsere Lieferverpflichtung besteht unter dem Vorbehalt vollständiger und richtiger Selbstbelieferung, es sei denn die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch uns verschuldet.
Der Besteller kann im Falle des Lieferverzugs eine angemessene Nachfrist, die mindestens 4 Wochen betragen muß, verbunden mit einer Ablehnungsandrohung setzen und nach Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schaden stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruht. Beim Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb unserer Einflußmöglichkeiten liegen, wie beispielsweise Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerung in der Anlieferung von Vormaterial, und zwar gleichgültig, ob diese Hindernisse bei uns oder unseren Lieferanten eintreten, sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn wir bereits in Verzug sind.Bei Sonderanfertigungen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% zulässig. Sie werden in der Rechnung berücksichtigt.Für alle Liefergegenstände behalten wir uns bezüglich der Maße und sonstigen technischen Werte die handelsüblichen Abweichungen vor, es sei denn, wir hätten die Einhaltung ausdrücklich zugesichert.Wir sind zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt.Kommt der Besteller in Annahmeverzug, oder werden von Ihm sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden unter Einschluß etwaiger Mehraufwendungen geltend zu machen.
Gerät der Besteller in Annahmeverzug, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der bestellten Ware mit Beginn des Annahmeverzugs auf Ihn über.

6 Gewährleistung und Haftung
Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung durch Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.Sind wir zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht innerhalb angemessener Frist in der Lage oder schlägt sie in sonstiger Weise fehl, ist der Besteller berechtigt, die Wandlung (Rückgängigmachung) des Vertrages oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) zu verlangen.
Im übrigen haften wir nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für etwaigen entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Diese Haftungsfreizeichnung gilt jedoch nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wenn Ersatzansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft geltend gemacht werden.eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz, auch aus positiver Forderungsverletzung oder aus unerlaubter Handlung wird ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. In diesem Umfang gilt dies auch für eine etwaige persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.Diese Regelung gilt nicht bei Verletzung einer Vertragshauptpflicht – in diesem Fall ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt – und bei Anwendbarkeit eines Produkthaftungsgestzes.

7 Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Warenlieferung bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen bzw. mit sofortiger Wirkung deren Aushändigung oder Rücksendung auf Kosten des Bestellers zu verlangen. In dieser Zurücknahme durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, sofern wir dies nicht ausdrücklich schriftlich erklären.
7.2 Stehen wir mit dem Besteller in laufender Geschäftsverbindung, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt an dem Liefergegenstand auch auf alle bisherigen offenen Forderungen.
7.3 Der Besteller darf die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern und verarbeiten. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, bis zur Höhe aller unserer offenen Forderungen ab. Der Besteller bleibt ermächtigt, die Forderung selbst einzuziehen; hiervon bleibt unsere Befugnis zum Forderungseinzug unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Abtretung gegenüber Abnehmern oder Dritten nicht anzuzeigen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder sonst Zahlungseinstellung eintritt.
Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen zu den abgetretenen Forderungen alle notwendigen Angaben zu machen und die dazu gehörenden Unterlagen auszuhändigen.
7.4 Bei Verarbeitung oder Umbildung der von uns gelieferten Ware durch den Besteller erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände im Zeitpunkt der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.
7.5 Der Besteller tritt an uns auch diejenigen Forderungen entsprechend den obigen Bestimmungen ab, die durch Verbindung der von uns gelieferten Waren mit einem Grundstück gegen einen Dritten entstehen.
7.6 Soweit der Wert aller Sicherheiten aufgrund des vereinbarten Eigentumsvorbehaltes unsere Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, sind wir verpflichtet, nach unserer Wahl auf Verlangen des Bestellers die Sicherheiten in Höhe des übersteigenden Wertes freizugeben.

8 Erfüllungsort/Gerichtsstand/Rechtswahl
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Erding und/oder Ort einer Schwesterfirma oder Niederlassung, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.Ist der Besteller Vollkaufmann wird als Gerichtsstand Erding und/oder Ort einer Schwesterfirma oder Niederlassung vereinbart. Wir bleiben jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Für unsere vertraglichen Beziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.

9 Teilunwirksamkeit
Sollte eine Vertragsbestimmung unwirksam sein, wird dadurch die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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Erding, 2000